Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen.
Warum Buchführung?
Zum Zweck des externen Rechnungswesens:
1. Selbstinformation
2. Rechenschaftslegung
3. Besteuerungsgrundlage
4. Gläubigerschutz
5. Beweismittel
Buchführungspflicht
Nach dem Handelsrecht ist jeder Vollkaufmann
verpflichtet, Bücher zu führen (§ 238 HGB).